Support-Informationen

ENDKUNDEN-LIZENZVERTRAG FÜR SONY SOFTWARE

BITTE LESEN SIE DIESEN VERTRAG AUFMERKSAM DURCH, BEVOR SIE MIT DER NUTZUNG DER SOFTWARE BEGINNEN. SIE ERKENNEN DIESEN VERTRAG DURCH DIE INSTALLATION, DAS HERUNTERLADEN ODER DIE NUTZUNG DER SOFTWARE AN.

WICHTIG - BITTE AUFMERKSAM LESEN: Dieser Endkunden-Lizenzvertrag („EULA“) ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen Ihnen und der Sony Corporation („SONY“) bezüglich der Anwendungssoftware für die von oder für Sony Computer Entertainment, Inc., hergestellte und verkaufte PlayStation®3-Spielekonsole („PS3™“) zur Verwaltung und Anzeige der von Ihnen selbst aufgezeichneten audiovisuellen Daten, die auf der von SONY oder den angeschlossenen Unternehmen dafür bestimmten Website („SONY-WEBSITE“) zum Download angeboten bzw. von SONY oder den angeschlossenen Unternehmen auf Medien wie CD-ROMs oder DVD-ROMs zur Verfügung gestellt wird, sowie darüber hinaus bezüglich aller Aktualisierungen und Upgrades zu dieser Software, aller dazugehörigen Medien und aller in Verbindung damit bereitgestellten gedruckten Materialien und Online- oder elektronischen Dokumentationen („SOFTWARE“). Ungeachtet dessen unterliegt Software mit einem separaten Endkunden-Lizenzvertrag diesem separaten Endkunden-Lizenzvertrag und ist vom Begriff der SOFTWARE ausdrücklich ausgenommen. Durch das Installieren, Kopieren, Herunterladen oder eine anderweitige Nutzung der SOFTWARE erkennen Sie die Bestimmungen dieses EULA als verbindlich an. Wenn Sie die Bestimmungen dieses EULA nicht anerkennen, ist SONY nicht bereit, Ihnen die SOFTWARE in Lizenz zur Verfügung zu stellen. In diesem Fall steht Ihnen die SOFTWARE nicht zur Verfügung und Sie sind nicht berechtigt, die SOFTWARE zu installieren, herunterzuladen, zu verwenden oder zu kopieren.

SOFTWARE-LIZENZ

Die Nutzung der SOFTWARE unterliegt den Bestimmungen dieses EULA und der von PlayStation®Network festgelegten Bestimmungen in „NUTZUNGSBEDINGUNGEN UND ENDBENUTZERVEREINBARUNG“. Im Fall eines Konflikts zwischen den Bestimmungen dieses EULA und denen in „NUTZUNGSBEDINGUNGEN UND ENDBENUTZERVEREINBARUNG“ haben letztere Gültigkeit.

LIZENZGEWÄHRUNG

Nach diesem EULA werden Ihnen folgende nicht ausschließliche Rechte gewährt: SOFTWARE. Sie dürfen die SOFTWARE auf Ihrer PS3™ installieren und nutzen.
Persönlicher Gebrauch. Sie dürfen die SOFTWARE nur zu Ihrem persönlichen Gebrauch nutzen.

BESCHREIBUNG DER ANFORDERUNGEN, RECHTE UND BESCHRÄNKUNGEN

Einschränkungen. Sie dürfen die SOFTWARE nicht mit anderen Produkten, Systemen oder Anwendungen verwenden, sondern ausschließlich mit der PS3™.
Keine Zurückentwicklung, Dekompilierung und Disassemblierung. Abgesehen von ausdrücklich anders lautenden Bestimmungen in diesem EULA oder in der mit der SOFTWARE zur Verfügung gestellten Dokumentation sind Sie nicht berechtigt, (i) die SOFTWARE ganz oder teilweise zu reproduzieren, zu kopieren oder zu modifizieren oder (ii) die SOFTWARE ganz oder teilweise zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren.
Trennung der Bestandteile. Die SOFTWARE wird als Gesamtprodukt lizenziert. Ohne ausdrückliche Genehmigung von SONY dürfen ihre einzelnen Bestandteile nicht für die Nutzung auf mehr als einem Computer voneinander getrennt werden. Speicherung/Netzwerknutzung. Sie dürfen die SOFTWARE nicht über ein Netzwerk nutzen und nicht über ein Netzwerk auf andere Computer übertragen, soweit in der Dokumentation zur SOFTWARE nicht ausdrücklich anders angegeben.
Nichtumgehung. Funktionen oder Schutzvorrichtungen der SOFTWARE oder Mechanismen im Zusammenhang mit dem Betrieb der SOFTWARE dürfen weder deaktiviert, modifiziert, außer Kraft gesetzt noch umgangen werden.
Markenzeichen und Hinweise. Markenzeichen oder Hinweise an der SOFTWARE dürfen nicht entfernt, modifiziert, abgedeckt oder unkenntlich gemacht werden.
Dateien. Unter Umständen generiert die SOFTWARE automatisch Dateien zur Verwendung mit der SOFTWARE. Solche Dateien gelten als Bestandteil der SOFTWARE.
Vermietung. Sie dürfen die SOFTWARE weder vermieten noch verleasen.
Übertragung der SOFTWARE. Sie sind nicht berechtigt, Ihre Rechte im Rahmen dieses EULA zu übertragen.
Abhängigkeit der Software. Der Betrieb von Software, Netzwerkdiensten oder Produkten (einschließlich PS3™), die nicht mit der SOFTWARE identisch sind, von denen aber die Leistung der SOFTWARE abhängt, kann nach Ermessen der jeweiligen Anbieter (Softwareanbieter, Dienstleistungsanbieter oder Hersteller der Produkte) unterbrochen oder eingestellt werden. SONY übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass solche Software, Netzwerkdienste oder Produkte weiterhin zur Verfügung stehen oder ununterbrochen oder unverändert betrieben werden.
Kündigung. Unbeschadet sonstiger Rechte kann SONY diesen EULA kündigen, wenn Sie die Bestimmungen dieses EULA oder geltende Gesetze und Vorschriften nicht einhalten. In einem solchen Fall dürfen Sie die SOFTWARE nicht weiterverwenden und müssen die ganze SOFTWARE sowie alle Kopien und Bestandteile davon innerhalb von zwei (2) Wochen nach einer solchen Kündigung vernichten und/oder löschen und gegebenenfalls SONY bei Aufforderung einen Beweis der Vernichtung und/oder Löschung vorlegen.
Die Regelungen in den folgenden Absätzen gelten auch nach Beendigung des EULA fort: Kündigung, URHEBERRECHTE, AUSSCHLUSS DER GEWÄHRLEISTUNG FÜR SOFTWARE, HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG, DATENERHEBUNG UND ÜBERWACHUNG DURCH DIE SOFTWARE, SALVATORISCHE KLAUSEL sowie GELTENDES RECHT UND GERICHTSSTAND.

In einigen Rechtsordnungen sind Einschränkungen oder Begrenzungen von Rechten nicht zulässig, so dass die oben genannten Einschränkungen oder Begrenzungen in Ihrem Fall unter Umständen nicht gelten.

URHEBERRECHTE

Die SOFTWARE ist durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsverträge sowie weitere Gesetze und Abkommen zum Schutz geistigen Eigentums geschützt. Die SOFTWARE wird lizenziert und nicht verkauft. Das Eigentum und sämtliche Urheberrechte an der SOFTWARE (einschließlich von Bildern, Fotos, Animationen, Videos, Tönen, Musik, Text und „Applets“, die Bestandteil der SOFTWARE sind) sowie an allen Kopien der SOFTWARE stehen SONY, den angeschlossenen Unternehmen bzw. Lizenzgebern zu. SONY behält sich alle Rechte vor, die nicht ausdrücklich in diesem EULA eingeräumt werden.

NUTZUNG DER SOFTWARE MIT URHEBERRECHTLICH GESCHÜTZTEN WERKEN

Die SOFTWARE kann von Ihnen verwendet werden, um von Ihnen oder Dritten erstellte Inhalte zu speichern, zu verarbeiten oder zu nutzen. Solche Inhalte können durch Urheberrechte oder andere gewerbliche Schutzrechte und/oder sonstige Vereinbarungen geschützt sein. Sie erklären sich damit einverstanden, die SOFTWARE nur unter Beachtung aller für solche Inhalte geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Vereinbarungen zu nutzen. Sie erklären sich damit einverstanden, dass SONY angemessene Maßnahmen zum urheberrechtlichen Schutz von Inhalten treffen kann, die mit der SOFTWARE gespeichert, verarbeitet oder genutzt werden. Zu diesen Maßnahmen gehören unter anderem die Erfassung der Häufigkeit von Sicherungskopien und Wiederherstellungen durch bestimmte Funktionen der SOFTWARE, die Verweigerung einer von Ihnen gewünschten Datenwiederherstellung durch bestimmte Funktionen der SOFTWARE sowie die Kündigung des EULA für den Fall, dass Sie die SOFTWARE in unzulässiger Weise nutzen.

EINSATZ IN HOCHRISIKOBEREICHEN

Die SOFTWARE ist nicht fehlertolerant und wurde nicht zur Nutzung oder zum Weiterverkauf zur Online-Kontrolle in gefährlichen Umgebungen, die einen störungssicheren Betrieb erfordern, wie dem Einsatz in Kernkraftwerken, Flugzeugsteuerungs- oder Kommunikationssystemen, in der Flugsicherung, in lebenserhaltenden Geräten oder Waffensystemen entwickelt, hergestellt oder vorgesehen, wo ein Versagen der SOFTWARE zum Tode, zu Personenschäden oder zu schweren Sach- oder Umweltschäden führen könnte („Einsatz in Hochrisikobereichen“). SONY, die angeschlossenen Unternehmen sowie deren Zulieferer gewährleisten weder ausdrücklich noch stillschweigend die Eignung für den Einsatz in Hochrisikobereichen.

BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG FÜR DATENTRÄGERMEDIEN

Wenn die SOFTWARE auf Datenträgermedien wie CD-ROMs oder DVD-ROMs zur Verfügung gestellt wird, gewährleistet SONY für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen ab Kaufdatum, dass die Medien bei normalem Gebrauch frei von Sach- und Qualitätsmängeln sind. Diese beschränkte Gewährleistung gilt nur gegenüber Ihnen als dem ursprünglichen und originären Lizenznehmer. Wenn Medien nicht den Maßgaben der beschränkten Gewährleistung von SONY entsprechen, beschränken sich die gesamte Haftung von SONY bzw. Ihre Rechte auf einen Austausch der Medien, die zudem mit einem Kaufnachweis in Form eines Kaufbelegs an SONY zurückzugeben sind (dies zur Bestätigung, dass für die Medien noch eine Gewährleistung besteht). SONY ist nicht verpflichtet. Medien zu ersetzen, die durch einen Unfall, Missbrauch oder fehlerhafte Nutzung beschädigt wurden. DA EINE ZEITLICHE BESCHRÄNKUNG EINER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNG NICHT IN ALLEN RECHTSORDNUNGEN ZULÄSSIG IST, GILT DIESE EINSCHRÄNKUNG IN IHREM FALL UNTER UMSTÄNDEN NICHT. DIESE GEWÄHRLEISTUNG GEWÄHRT IHNEN BESTIMMTE RECHTE UND DARÜBER HINAUS STEHEN IHNEN JE NACH RECHTSORDNUNG MÖGLICHERWEISE WEITERE RECHTE ZU.

AUSSCHLUSS DER GEWÄHRLEISTUNG FÜR SOFTWARE

Sie erkennen ausdrücklich an, dass die Nutzung der SOFTWARE auf Ihr eigenes Risiko erfolgt. Die SOFTWARE wird „WIE GESEHEN“ und ohne jede Gewährleistung zur Verfügung gestellt. SONY, die angeschlossenen Unternehmen bzw. Lizenzgeber (diese werden in diesem Abschnitt zusammenfassend als „SONY“ bezeichnet) SCHLIESSEN AUSDRÜCKLICH JEDE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG AUS, EINSCHLIESSLICH DER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNG DER GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND NICHTVERLETZUNG DER RECHTE DRITTER. SONY ÜBERNIMMT KEINE GEWÄHRLEISTUNG DAFÜR, DASS DIE IN DER SOFTWARE ENTHALTENEN FUNKTIONEN IHREN ANFORDERUNGEN ENTSPRECHEN ODER DASS DIE SOFTWARE UNTERBRECHUNGSFREI ODER FEHLERFREI AUSGEFÜHRT WERDEN KANN. DES WEITEREN ÜBERNIMMT SONY KEINE GEWÄHRLEISTUNG ODER GARANTIE FÜR DIE NUTZUNG ODER DIE AUS DER NUTZUNG DER SOFTWARE HERVORGEGANGENEN ERGEBNISSE IM HINBLICK AUF DEREN RICHTIGKEIT, GENAUIGKEIT, VERLÄSSLICHKEIT UND AUCH KEINE SONSTIGE GEWÄHRLEISTUNG ODER GARANTIE. MÜNDLICHE UND SCHRIFTLICHE INFORMATIONEN ODER HINWEISE VON SONY ODER EINEM VON SONY BEVOLLMÄCHTIGTEN VERTRETER BEGRÜNDEN KEINE GEWÄHRLEISTUNG UND ERWEITERN NICHT DEN UMFANG DIESER EINGESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNG. SOLLTE SICH DIE SOFTWARE ALS MANGELHAFT ERWEISEN, TRAGEN SIE (UND NICHT SONY ODER EIN VON SONY BEVOLLMÄCHTIGTER VERTRETER) DIE VOLLSTÄNDIGEN KOSTEN DER NOTWENDIGEN INSTANDSETZUNGEN, REPARATUREN ODER NACHBESSERUNGEN. DA EIN AUSSCHLUSS DER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNG IN EINIGEN RECHTSORDNUNGEN NICHT ZULÄSSIG IST, GILT DER OBEN GENANNTE AUSSCHLUSS IN IHREM FALL UNTER UMSTÄNDEN NICHT. Ungeachtet der bereits genannten Bestimmungen übernimmt SONY keine Gewährleistung dafür, dass Computer-Hardware, Software oder Daten nicht durch die Installation oder Nutzung der SOFTWARE auf Ihrer PS3™ beschädigt wird. Sie erkennen ausdrücklich an, dass die Nutzung der SOFTWARE auf Ihr eigenes Risiko erfolgt und dass Sie für die Installation und die Nutzung der SOFTWARE auf Ihrer PS3™ verantwortlich sind.

HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

IM FOLGENDEN WERDEN SONY, SEINE ANGESCHLOSSENEN UNTERNEHMEN SOWIE DEREN LIZENZGEBER ZUSAMMENFASSEND ALS „SONY“ BEZEICHNET. SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, ÜBERNIMMT SONY IM ZUSAMMENHANG MIT DER SOFTWARE KEINERLEI HAFTUNG FÜR SCHÄDEN, SEIEN ES NEBEN- ODER MITTELBARE SCHÄDEN, FÜR DIE VERLETZUNG IRGENDWELCHER AUSDRÜCKLICHER ODER IMPLIZITER GEWÄHRLEISTUNGEN, FÜR VERTRAGSBRUCH UND FAHRLÄSSIGKEIT. EBENFALLS AUSGESCHLOSSEN SIND DIE GEFÄHRDUNGSHAFTUNG SOWIE DIE HAFTUNG AUFGRUND ANDERER RECHTLICHER THEORIEN. SOLCHE SCHÄDEN UMFASSEN U. A. ENTGANGENEN GEWINN, ENTGANGENEN UMSATZ, DEN VERLUST VON DATEN, DEN VERLUST DER NUTZUNGSMÖGLICHKEIT DER SOFTWARE, DER PS3™ ODER ANDERER DAMIT VERBUNDENER HARDWARE, AUSFALLZEITEN UND DEN ZEITAUFWAND DER NUTZER. DIES GILT SELBST DANN, WENN SONY AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. IN JEDEM FALL IST SONYS GESAMTE HAFTUNG AUFGRUND DIESES EULA AUF DEN TATSÄCHLICH BEZAHLTEN UND DER SOFTWARE ZUZUORDNENDEN BETRAG BESCHRÄNKT. DA EIN AUSSCHLUSS ODER EINE BESCHRÄNKUNG VON FOLGESCHÄDEN ODER MITTELBAREN SCHÄDEN IN EINIGEN RECHTSORDNUNGEN NICHT ZULÄSSIG IST, GILT DER OBEN GENANNTE AUSSCHLUSS ODER DIE OBEN GENANNTE BESCHRÄNKUNG IN IHREM FALL UNTER UMSTÄNDEN NICHT.

DATENERHEBUNG UND ÜBERWACHUNG DURCH DIE SOFTWARE

Die SOFTWARE enthält Funktionen, die es SONY und/oder Dritten erlauben können, von der PS3™ sowie von Geräten, auf denen die SOFTWARE betrieben wird oder die mit der SOFTWARE interagieren, Daten zu erheben oder diese Geräte zu steuern und/oder zu überwachen. Sie erklären hiermit Ihr Einverständnis mit solchen Aktivitäten. Die aktuellen Datenschutzbestimmungen von SONY finden Sie unter http://www.sony.co.jp/privacy/.

AUTOMATISCHE UPDATES

SONY oder Dritte können die SOFTWARE von Zeit zu Zeit beim Zugriff auf Server von SONY oder Dritten oder bei anderen Gelegenheiten automatisch updaten oder anderweitig modifizieren, unter anderem, um Sicherheitsfunktionen weiterzuentwickeln, Fehler zu beheben und Funktionen zu verbessern. Solche Updates oder Änderungen können Funktionen oder andere Aspekte der SOFTWARE entfernen oder ihre Eigenschaften modifizieren; dies gilt auch für Funktionen, auf deren Nutzbarkeit Sie sich unter Umständen verlassen. Sie stimmen hiermit zu, dass solche Handlungen nach freiem Ermessen von SONY erfolgen können und dass SONY die vollständige Installation bzw. Ihre Zustimmung zu solchen Updates oder Modifikationen zur Bedingung für die Fortsetzung Ihrer Nutzung der Software machen kann. Für die Zwecke dieses EULA stellen alle Updates/Modifikationen einen Bestandteil der SOFTWARE dar. Mit Zustimmung zu diesem EULA willigen Sie in diese Updates/Modifikationen ein.

EXPORTVERBOT

SIE ERKLÄREN SICH DAMIT EINVERSTANDEN, DASS DIE NUTZUNG DER SOFTWARE IN BESTIMMTEN LÄNDERN, REGIONEN, GEBIETEN ODER EINRICHTUNGEN ODER DER EXPORT DER SOFTWARE AUS EINEM LAND, IN DEM DER VERKAUF DIESER SOFTWARE ZULÄSSIG IST, UNTER UMSTÄNDEN EINGESCHRÄNKT ODER UNTERSAGT SEIN KANN. SIE ERKLÄREN SICH DAMIT EINVERSTANDEN, DIE SOFTWARE AUSSCHLIESSLICH UNTER BEACHTUNG DER GELTENDEN GESETZE, VERORDNUNGEN, REGELUNGEN ODER VORSCHRIFTEN DER BETREFFENDEN LÄNDER, REGIONEN, GEBIETE ODER EINRICHTUNGEN ZU VERWENDEN.

ENDANWENDER IN US-AMERIKANISCHEN REGIERUNGSBEHÖRDEN

Wird die SOFTWARE von oder im Namen von US-amerikanischen Regierungsbehörden oder von anderen Körperschaften erworben, die ähnliche Rechte anstrebt oder für sich in Anspruch nimmt, wie sie üblicherweise von der Regierung der USA in Anspruch genommen werden, so wird die SOFTWARE mit eingeschränkten Rechten zur Verfügung gestellt und die Nutzung, Duplikation oder Offenlegung durch die betreffenden Regierungsbehörden der USA oder andere Körperschaften unterliegt gegebenenfalls den Einschränkungen in Absatz (c) (1) und (2) der Bestimmungen zu Commercial Computer Software in 48 CFR 52.227-19. Die in dieser Weise gelieferte oder anderweitig zur Verfügung gestellte SOFTWARE muss durch den eingebetteten „Notice of Use“-Vermerk gekennzeichnet werden, wie von SONY und/oder angeschlossenen Unternehmen angegeben, und darf ausschließlich in Übereinstimmung mit diesem Vermerk genutzt werden. Der Hersteller dieses Produkts ist Sony Corporation, 1-7-1 Konan, Minato-ku Tokio, Japan.

SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollte eine Bestimmung des EULA unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

GELTENDES RECHT UND GERICHTSSTAND

Auf diesen EULA findet das Recht Japans Anwendung. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausdrücklich ausgeschlossen. Für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem EULA gilt als alleiniger Gerichtsstand der Tokyo District Court und die Vertragsparteien unterstellen sich hiermit der Gerichtsbarkeit dieses Gerichts und akzeptieren dieses Gericht als Gerichtsort. DIE VERTRAGSPARTEIEN VERZICHTEN IM HINBLICK AUF RECHTSSTREITIGKEITEN, DIE SICH AUS DIESEM EULA ERGEBEN ODER IM ZUSAMMENHANG DAMIT AUFTRETEN, AUF EINEN GESCHWORENENPROZESS. IN EINIGEN RECHTSORDNUNGEN IST DER AUSSCHLUSS DES RECHTS AUF EINEN GESCHWORENENPROZESS NICHT ZULÄSSIG, SO DASS DIESE EINSCHRÄNKUNG IN IHREM FALL UNTER UMSTÄNDEN NICHT GILT.

BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR NUTZER DER BEZAHLVERSION DER SOFTWARE AUS DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND

Falls Sie die Bezahlversion der Software in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben, gelten die nachfolgenden Bedingungen ergänzend zu den Bestimmungen dieses Endkundennutzer-Lizenzvertrags:
GEWÄHRLEISTUNG. Unabhängig von der „AUSSCHLUSS FÜR DIE GEWÄHRLEISTUNG DER SOFTWARE“-Klausel, gewährt Sony für den Zeitraum von zwei Jahren ab Kaufdatum die Mangelfreiheit der Software. Ist die gelieferte Software mangelhaft, ist Sony zur Nacherfüllung verpflichtet und wird dies nach eigener Wahl durch Beseitigung des Mangels oder durch unentgeltliche Lieferung einer neuen mangelfreien Programmversion oder bis zur Übergabe einer solchen in Form einer temporären Fehlerkorrektur erbringen.
Ein Mangel der Software liegt nicht vor, wenn die Software in Verbindung mit bereits vorhandenen oder von dritter Seite erworbenen Hard- und Softwarekomponenten benutzt wird, sofern die Störung durch nicht von Sony gelieferte Komponenten oder deren mangelnde Kompatibilität verursacht wird. Das gleiche gilt, wenn Sie die Einhaltung von technischen Rahmenbedingungen nicht sichergestellt haben, die in der Dokumentation und diese ergänzenden Unterlagen vorgegeben sind.
HAFTUNG. Unabhängig von der Klausel „HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG“ haftet Sony nach den folgenden Bestimmungen:
(i) Bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Sony oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Sony beruht, haftet Sony nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(ii) Für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Sony oder auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Sony beruhen, haftet Sony nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(iii) Für Schäden, die auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten infolge einfacher Fahrlässigkeit von Sony, Sonys gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ist die Haftung von Sony auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden bis maximal zum Wert der gelieferten Software begrenzt.
Soweit nicht anderweitig vereinbart, finden die Bestimmungen der Klausel „HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG“ Anwendung.